AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Produktdarstellungen und Beschreibungen

Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung von Artikelbeschreibungen und Produktdarstellungen können wir leider nicht garantieren, dass diese Beschreibungen und Bilder richtig, vollständig und ohne Fehler sind. Besonders hinsichtlich der Farbgenauigkeit bei Produktdarstellungen kann es zu technisch bedingten Unterschieden zwischen der Bildschirmdarstellung und dem tatsächlichen Produkt kommen.

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Jede von nachstehenden Bedingungen abweichende Absprache bedarf zu ihrer Gültigkeit schriftlicher Vereinbarungen.

1. Unsere Angebote und Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Fabrik ausschließlich Verpackung, die selbstkostend berechnet,
aber nicht zurückgenommen wird.

2. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung begründete Fehlmengen können uns auch bei Frankolieferungen nicht zur Last gestellt werden.

3. Reklamationen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie sofort bei Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Für Ware, die durch unsachgemäße Behandlung oder sogar durch Weiterverarbeitung schadhaft geworden ist, kommen wir in keinem Falle auf. Die Rücksendung
mangelhafter Ware bedarf unserer Zustimmung; andernfalls hat der Besteller die Kosten der Rücksendung einschließlich der entstandenen
Zollspesen zu tragen. Eine Haftung auf Schadenersatz für mangelhafte Leistung übernehmen wir nicht.

4. Wir sind berechtigt, eingegangene Verpflichtungen zu lösen, im Falle uns nach Hereinnahme des Auftrages ungünstige Auskünfte über den Käufer eingehen oder wenn derselbe der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug gerät.

5. Gelieferte Ware bleibt, solange Zahlung oder Einlösung der an Zahlungsstatt gegebenen Wechsel oder Schecks nicht erfolgt ist, unser Eigentum.
Ist die Ware weiterverkauft, so geht die durch den Verkauf entstandene Forderung an uns über, nicht bezahlte Ware darf ohne Zustimmung weder
verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Falls der Käufer in Konkurs gerät, sind wir befugt, vom Konkursverwalter die Abtretung des Rechts
auf die noch außenstehenden Gegenleistungen für die vom Gemeinschuldner weiterveräußerte Ware zu verlangen.

6. Gegenüber der aus Lieferungen resultierenden Forderungen kann von Seiten des Käufers ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen nicht geltend gemacht werden, ohne Rücksicht darauf, ob die vermeintlichen Gegenansprüche aus dem Lieferungsvertrag oder aus anderen Rechtsgründen abgeleitet werden, die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung am Verfalltag wird durch Gegenansprüche nicht berührt.

7. Falls uns Lieferungen von Gegenständen nach Zeichnungen, Muster oder Modellen übertragen werden, übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr, das durch Lieferungen bzw. durch die Anfertigung von Mustern irgendwelche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden; für alle unmittelbaren Schäden, die uns in solchen Fällen aus der etwaigen Verletzung von Schutzrechten entstehen, hat der Besteller voll und ganz aufzukommen. Es bleibt
uns vorbehalten, im Falle eines Prozesses die Zahlung eines Vorschusses vom Besteller zu verlangen.

8. Bei Aufträgen mit Reklame erbitten wir klare präzise Angaben; Texte sind stets in Maschinenschrift vorzulegen; für Falschlieferungen, die durch
unklare Angaben entstanden sind, haften wir nicht. Bei Vorlage von Ausführungsskizzen ist die vom Besteller genehmigte Skizze allein maßgebend.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% der bestellten Menge behalten wir uns vor.
Zählfehler oder Auslesemängel bis 5% sind nicht ausgeschlossen und geben keinen Grund zur Beanstandung.

9. Alle vom Verkäufer erstellten Druckvorlagen (Reinzeichnungen, Lithographien, Matern, Klischees, Druckzylinder usw.) bleiben dessen Eigentum,
auch wenn ihre Anfertigung besonders in Rechnung gestellt worden ist.

10. Für den Druck werden handelsübliche Druckfarben verwendet. Eine besondere Gewähr für Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit
usw. kann von uns nicht übernommen werden. Kleinere Abweichungen der Farbnuoncen, der Druckstellung und des Druckes, auch innerhalb einer Lieferung, berechtigt den Käufer nicht zur Reklamation. Bei nachträglicher Bedruckung von Papier- und Folientaschen im Flexo- und Heissprägedruck
können die Unebenheiten der gefalteten Taschen zur Beeinträchtigung des Druckergebnisses führen; auch kann die Farbintensität bei grösseren Druckflächen leichten Schwankungen unterliegen. Bei zwei- oder mehrfarbigen Druckbildern sind Passaschwankungen bis zu 2 mm möglich.
Der Käufer haftet alleine für den Druckinhalt und die rechtlichen Folgen daraus.

11. Mit der Bestellung von DSD-pflichtigen Waren entbindet der Auftraggeber uns von der Rücknahmepflicht und erklärt, die Entsorgung selbst
vorzunehmen, oder die eventuell anfallenden Gebühren selbst mit dem DSD oder VfW abzurechnen, wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

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Information zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung

Nach dieser Verordnung sind Sie als Erstinverkehrbringer und Vertreiber seit dem 01.01.2009, für Verkaufspackungen die mit Ware befüllt werden,
verpflichtet sich an einem dualen System zu beteiligen. ( DSD, VfW oder ähnlich )
Die Entsorgungsgebühren für Serviceverpackungen müssen also für Erstinverkehrbringer erbracht werden.
Verfahrensweise:
Sie lizenzieren selbst oder Sie beauftragen uns als Lieferant, diese Gebühren für Sie abzurechnen und abzuführen.
Eine Kennzeichnung der Verpackung (z.B. Der Grüne Punkt) ist nicht mehr erforderlich, kann aber weiter genutzt werden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.bmu.de
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12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Leistung ist Papenburg.

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© 2011 by Markus Bertrams